Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Tiroler Fischereigesetzes, jedoch folgende Punkte zusätzlich bzw. besonders:
Mit der Tageslizenz darf nur mit einer Rute gefischt werden.
Es werden maximal 2 Stück Fische (Forellen oder Saibling) entnommen.
Anschließend ist das Fischen sofort einzustellen.
Dabei gilt ein Schonmaß von 30 cm für Forellen und Saiblinge.
Für Bachforellen gibt es ein Entnahmefenster.
Fische dürfen nur noch in der Größe zwischen 30 und 35 cm entnommen werden.
Bachforellen über 35 cm müssen wieder zurückgesetzt werden!
Für Regenbogenforellen und Saiblinge gilt das Entnahmefenster nicht.
Äschen sind ausnahmslos ganzjährig zu schonen!
Es gilt eine generelle Schonhakenpflicht (auch für Fliegenfischer).
Verbotene Köder sind Drillings- und Zwillingshaken, Wobbler, Blinker, Spinner und alle natürlichen Köder*. Alle Köder dürfen nur mit Einzelhaken und aktiv gefischt werden.
Das Fischen mit Schwimmern (Posen, Zapfen) , Wasserkugeln oder anderen Schwimmhilfen ist nicht erlaubt.
Untermaßige Fische, Bachforellen über 35 cm oder Äschen müssen im Wasser oder zumindest mit nassen Händen enthakt und schonend wieder zurückgesetzt werden.
Das Fischen, wo ein schonendes Zurücksetzen der Fische nicht möglich ist, also von Brücken, Mauern, usw. ist strengstens verboten!
Gefischt werden darf vom Kraftwerk in Wiesberg (Zufluss Rosanna unterhalb der Holzbrücke) bis zu der Einmündung des Zappenbaches bei Gurnau (ca. 100m unterhalb der Holzbrücke). Die Trisanna (Gfäll) ist für Tageslizenzfischer gesperrt!
Der Tageslizenz liegt eine Fangkarte bei, die ausgefüllt und unterschrieben mit der Tageslizenz wieder abgegeben werden muss
(Bitte markierte Fische mit Angabe der Farbe und des Fangortes eintragen, siehe Markierungsprojekt).
Mit der Unterschrift bestätigt der Tageslizenzfischer, die Tiroler Fischerkarte oder die Gastfischerkarte zu besitzen und an einer Unterweisung teilgenommen zu haben oder die fachliche Eignung zum Fischfang anderweitig nachweisen kann.
Bei Verstoß gegen diese Richtlinien oder das Tiroler Fischereigesetz wird der Fischfang durch das Aufsichtsorgan untersagt und es erfolgt die Meldung an den Bewirtschafter bzw. die Behörde.
Gefangene Fische aus dem Revier
Fischerverein Bachforelle
Pians
ZVR 612231751